Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtstexte sind nur in deutscher Sprache verbindlich.
§ 1 Geltungsbereich, nur Unternehmer
(1) Diese AGB gelten für die Nutzung der Software „SolvePlus (S+)" (nachfolgend „S+") des Anbieters SolveITKL, Inhaber Nirojh Sritharan, Maxstr. 7, 67659 Kaiserslautern (nachfolgend „Anbieter").
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen. Der Kunde bestätigt bei der Registrierung, als Unternehmer zu handeln.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Registrierung und Freigabevorbehalt
(1) Die Registrierung ist ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Nutzungsvertrags. Der Anbieter prüft die Angaben (insbesondere die Unternehmereigenschaft) und entscheidet über die Freigabe nach eigenem Ermessen. Ein Anspruch auf Freigabe besteht nicht.
(2) Der Vertrag kommt erst mit der Freigabe durch den Anbieter zustande; die Zugangsdaten (Firmen-ID und Kennung) werden danach per E-Mail übermittelt.
(3) Der Kunde hält Firmen-ID, Kennung und Passwörter geheim und haftet für deren Missbrauch aus seiner Sphäre.
§ 3 Leistungen, Module und Abonnements
(1) Der Kunde erhält nach Freigabe Zugang zu S+ als Software-as-a-Service über das Internet. Registrierung und die Grundausstattung (Tarif „Kostenlos“ bis 3 aktive Mitarbeiter) sind kostenlos.
(2) Weitere Funktionen werden als Module angeboten. Module werden erst nach Buchung und Freischaltung durch den Anbieter nutzbar. Umfang und Preis ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste (Tarife, Pakete, Einzelmodule) bzw. einem abweichenden individuellen Angebot; maßgeblich sind die bei Buchung gültigen Preise. Ein Modul, das in einem gebuchten Paket enthalten ist, wird nicht zusätzlich berechnet. Preisänderungen für laufende Abonnements teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit; der Kunde kann das betroffene Abonnement bis zum Wirksamwerden zu diesem Zeitpunkt kündigen.
(3) Tarife und Module können monatlich oder jährlich gebucht werden; bei jährlicher Zahlung beträgt der Preis das Zehnfache des Monatspreises. Monatliche Abonnements laufen jeweils einen Kalendermonat und verlängern sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn sie nicht bis zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden. Jährliche Abonnements laufen zwölf Monate und verlängern sich um jeweils zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Beginnt oder wechselt ein Abonnement im laufenden Monat, wird dieser Monat anteilig nach Kalendertagen berechnet. Ein Wechsel in einen höheren Tarif oder die Buchung zusätzlicher Module ist jederzeit möglich; ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif wird zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam.
(4) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(5) Enthält ein Tarif eine Anzahl aktiver Mitarbeiter, zählen die aktiven Benutzerkonten des Kunden am letzten Tag des Abrechnungsmonats; weitere aktive Mitarbeiter werden monatlich zum Preis der Preisliste berechnet. Im Tarif „Kostenlos“ führt eine Überschreitung nicht zu einer Sperre; der Anbieter weist den Kunden darauf hin. Wird die Mitarbeiterzahl des Tarifs „Kostenlos“ in zwei aufeinanderfolgenden Monaten überschritten, kann der Anbieter den Kunden auffordern, einen passenden kostenpflichtigen Tarif zu buchen. Geschieht dies nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Aufforderung, kann der Anbieter die Anlage weiterer Benutzerkonten sperren; bestehende Daten bleiben erhalten.
§ 4 Zahlung, Sperre bei Verzug
(1) Rechnungen sind 14 Tage nach Zugang fällig.
(2) Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter nach Mahnung mit Fristsetzung einzelne Module oder den Zugang insgesamt sperren. Die Daten bleiben während der Sperre erhalten; nach Zahlung wird der Zugang wieder freigegeben.
§ 5 Verfügbarkeit
Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit. Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 98 % im Monatsmittel an. Geplante Wartungsarbeiten werden möglichst zwischen 22:00 und 6:00 Uhr durchgeführt und, soweit möglich, vorab angekündigt; sie zählen nicht als Ausfallzeit. Eine darüber hinausgehende Verfügbarkeit wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet. Wartungsarbeiten und Sicherheitsmaßnahmen (z. B. vorübergehende Sperre bei Angriffen) können die Nutzung zeitweise einschränken.
§ 6 Daten des Kunden, getrennte Datenhaltung
(1) Die Daten jedes Kunden werden in einer eigenen, getrennten Datenbank gespeichert. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten, die der Kunde in S+ erfasst, als Auftragsverarbeiter auf Grundlage eines gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrags (Art. 28 DSGVO).
(2) Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm erfassten Daten verantwortlich.
(3) Nachfolge im Ernstfall: Der Kunde kann in S+ einen Nachfolger und einen Notfallkontakt benennen. Die Inhaber-Rechte gehen nur auf Antrag mit geeignetem Nachweis (Sterbeurkunde, Vorsorge- oder Generalvollmacht, Betreuerausweis) und nach Prüfung durch den Anbieter über; der Anbieter kann weitere Nachweise verlangen oder den Antrag ablehnen. Der bisherige Inhaber wird über jeden Antrag informiert. Nachweise bewahrt der Anbieter zur Beweissicherung auf (siehe Datenschutzerklärung, Abschnitt „Nachfolge im Ernstfall").
§ 7 Löschen und Archivieren
(1) Löschaktionen innerhalb von S+ führen grundsätzlich zur Archivierung: Der Datensatz ist für den Kunden nicht mehr sichtbar, bleibt aber zur Nachvollziehbarkeit und wegen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erhalten.
(2) Einzelne Benutzer können ihr Konto in der Anwendung löschen. Der Zugang wird sofort gesperrt; nach 14 Tagen werden die persönlichen Kontodaten unkenntlich gemacht. Aufbewahrungspflichtige Fachdaten (z. B. Arbeitszeiten, Rapporte) bleiben archiviert.
(3) Eine vollständige DSGVO-Löschung erfolgt auf Antrag des Kunden bzw. nach Vertragsende in einem kontrollierten Vorgang unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen. Vor Vertragsende kann der Kunde einen Export seiner Daten verlangen. Der Export wird in gängigen Formaten (CSV bzw. PDF) bereitgestellt. Nach Vertragsende werden die Daten des Kunden innerhalb von 30 Tagen gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen; bis dahin kann der Kunde einen Export verlangen.
§ 8 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Vergütung. Im kostenlosen Tarif haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nicht.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung durch den Kunden (z. B. über die Exportfunktion) zur Wiederherstellung erforderlich wäre.
(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 8a Zusatzwerkzeuge
(1) Der Anbieter bietet zusätzlich Zusatzwerkzeuge an, derzeit die „WLAN-Heatmap“ (Erfassung von WLAN-Messwerten auf einem Raumplan und rechnerische Darstellung der Abdeckung) und den „Reinigungsrechner“ (Schätzung von Zeitbedarf, Personalbedarf und Preis für Reinigungsleistungen). Zusatzwerkzeuge sind Module im Sinne von § 3 und werden erst nach Buchung und Freischaltung durch den Anbieter nutzbar.
(2) Die Ergebnisse der Zusatzwerkzeuge sind Richtwerte und rechnerische Schätzungen. Sie beruhen auf den vom Kunden erfassten Angaben, auf geräteabhängigen Messwerten bzw. auf allgemeinen Erfahrungswerten (Startwerten), die der Kunde an seinen Betrieb und das jeweilige Objekt anpassen muss. Sie ersetzen keine fachliche Planung, Funkmessung, Objektbegehung, Zeitstudie oder Kalkulation durch den Kunden. Mitgelieferte Startwerte sind keine Wiedergabe von Normen oder Gütebestimmungen Dritter (z. B. RAL-GZ 902); maßgebliche Tarif- und Mindestlöhne hat der Kunde selbst zu prüfen.
(3) Messwerte der WLAN-Heatmap hängen vom verwendeten Endgerät, dessen Betriebssystem, Haltung und den Umgebungsbedingungen ab; zwischen den Messpunkten kann die tatsächliche Versorgung abweichen. Auf Geräten, deren Betriebssystem Apps keinen Zugriff auf die WLAN-Signalstärke gewährt (derzeit insbesondere iPhone/iPad), ist nur die manuelle Eingabe von Messwerten möglich.
(4) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Eignung der Ergebnisse für einen bestimmten Zweck. Planungs-, Kauf-, Installations-, Kalkulations-, Angebots- und Preisentscheidungen trifft der Kunde in eigener Verantwortung; er prüft die Ergebnisse vor jeder Verwendung, insbesondere vor der Weitergabe an Dritte. Für Schäden, die darauf beruhen, dass Ergebnisse ohne eigene Prüfung verwendet werden, haftet der Anbieter nicht; § 8 Abs. 1 bleibt unberührt.
(5) Vor der ersten Nutzung eines Zusatzwerkzeugs bestätigt jede Person den Nutzungshinweis des Werkzeugs; die Bestätigung wird mit Zeitpunkt gespeichert. Der Kunde stellt sicher, dass nur in Räumen und Netzen gemessen wird, für die er bzw. sein Auftraggeber berechtigt ist.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Der kostenlose Grundzugang wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Für kostenpflichtige Abonnements gelten die Laufzeiten nach § 3.
(2) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung trotz Mahnung mehr als 42 Tage in Verzug ist, S+ missbräuchlich oder rechtswidrig nutzt oder bei der Registrierung falsche Angaben gemacht hat.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail an info@splus-app.de).
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Kaiserslautern.
(3) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Die Mitteilung erfolgt mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Änderungen der wesentlichen Hauptleistungspflichten oder der Vergütung erfolgen nicht auf diesem Weg.
Stand: 28.09.2026 (Entwurf, Version 2026-09-28-entwurf; Preisangaben § 3 ergänzt am 29.09.2026 – Entwurf; § 6 Abs. 3 Nachfolge ergänzt am 09.10.2026; § 8a Zusatzwerkzeuge ergänzt am 09.10.2026 – Entwurf)